1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung einer Fasssauna zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
2 Vertragsgegenstand
Der Vermieter vermietet dem Mieter eine mobile Fasssauna inklusive des vereinbarten Zubehörs für den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Die Fasssauna bleibt Eigentum des Vermieters.
3 Mietdauer
Die Mietdauer ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
4 Mietpreis und Zahlung
50 % der Rechnungssumme sind nach Erhalt der Rechnung fällig. ( Überweisung ) Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Die Kaution in Höhe von 150,-€ ist bei Übergabe in Bar zu entrichten.
5 Übergabe und Rückgabe
Die Fasssauna wird dem Mieter in einem sauberen und funktionsfähigen Zustand übergeben.
Der Mieter verpflichtet sich, die Fasssauna in demselben Zustand zurückzugeben.
Schäden oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
6 Nutzungspflichten des Mieters
Die Fasssauna darf nur sachgemäß und entsprechend der Einweisung genutzt werden.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Kinder und Jugendliche dürfen die Sauna nur unter Aufsicht von Erwachsenen nutzen.
Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln in der Sauna sind untersagt.
Der Mieter ist für die Einhaltung aller Sicherheits- und Brandschutzvorschriften verantwortlich.
Der Mieter ist verpflichtet die Sauna den Zutritt vor Unbefugtet Personen mit dem vorhandenen Zahlenschloss und Drahtseil zu sichern.
7 Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden an der Fasssauna oder dem Zubehör, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
Für Reparaturkosten erhält der Mieter eine Eigenbeteiligungsrechnung in Höhe des Schadens.
Der Mieter haftet für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch Alkohol-, Medikamente- oder Drogenbedingte Fahruntauglichkeit entstanden ist. Hat der Kunde Unfallflucht begangen oder seine Pflichten verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadens gehabt.
8 Stornierung
Sollte es zu einer Stornierung kommen, werden folgende Gebühren berechnet:
In Ausnahmefällen können Termine bei Verhinderung des Mieters nachgeholt werden, wenn sich der Vermieter hiermit einverstanden erklärt.
9 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen) ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.
10 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
11 Führerschein und berechtigter Fahrer
Für den Transport des Trailers wird ein Führerschein der Klasse BE benötigt sowie das passende Zugfahrzeug mit Anhängerkupplung, Gesamtgewicht ca. 1050 KG.
Der Mieter muss seinen gültigen Führerschein und Personalausweis vor der Übergabe vorzeigen. Kann kein gültiger Führerschein vorgezeigt werden, gilt das Saunafass als nicht abgeholt.
Der Trailer darf nur vom Mieter selbst oder von Ihm bestimmten Personen, die einen gültigen Führerschein der Klasse BE besitzen, geführt werden.
12 Versicherungsschutz
Das Saunafass ist Vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von 150,00 €.
13 Aufbau und Inbetriebnahme
Das Saunafass muss an einem geeigneten, ebenen und ausreichend tragfähigen Standort aufgestellt werden. Die Nutzung darf nur durch volljährige Personen erfolgen, die in der Handhabung der Sauna unterwiesen sind.
14 Nutzung
Das Saunafass darf nur gemäß ihrer Bestimmung genutzt werden. Übermäßige Feuchtigkeit, unsachgemäße Handhabung oder die Nutzung für ungeeignete Zwecke ist untersagt. Reisig jeder Art ist in der Sauna verboten! Alkoholische sowie süße Getränke dürfen in der Sauna nicht verzehrt werden. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, das alle Nutzer die Sauna verantwortungsvoll verwenden. Es ist zwingend erforderlich, die Sauna ausschließlich mit Handtüchern zu benutzen, um zu verhindern, dass Schweiß auf das Holz gelangt. Zudem darf ausschließlich unbehandeltes Holz wie Fichte, Tanne, Esche, Kiefer, Buche oder Eiche verwendet werden. Das Holz darf keine Nägel enthalten ! Bei unsachgemäßer Nutzung haftet der Mieter für die entstandenen Schäden.
15 Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Ausleihe der Sauna kommt erst mit der Bestätigung der Reservierung durch den Vermieter zustande.
16 Pflege und Reinigung
Das Saunafass ist sauber zu halten und von groben Verschmutzungen zu befreien. Die Asche- und Holzkohlebehälter sind nach jedem Gebrauch zu entleeren. Beschädigungen, die durch unsachgemäße Nutzung oder mangelnde Pflege entstehen, gehen zulasten des Mieters und können mit der Kaution verrechnet werden.
17 GPS-Tracker
In dem Saunafass ist ein GPS Tracker verbaut. Es darf nicht schneller als 80 km/h gefahren werden.
Die Daten werden aufgezeichnet.
18 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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